Vergütung

Die Vergütung des Rentenberaters richtet sich nach den gleichen gesetzlichen Grundlagen, wie sie für Rechtsanwälte gelten. Diese sind in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Hiernach sind auch vom RVG abweichende Vergütungsvereinbarungen möglich.

 

Steuerlicher Hinweis

Rechtsberatungs- und Prozesskosten, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, sind als Werbungskosten anerkennungsfähig (BdF IV B 5 – S 2255 – 356/97).